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BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes - Regelbeispiel - Gewerbsmäßigkeit - Handeltreiben - Drogen - Rauschgift - Betäubungsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 355
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87
Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes …
Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89
Diese Begründung unterliegt schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil die vom Landgericht bejahten Voraussetzungen des § 31 BtMG - hier hinsichtlich mehrerer Lieferanten und Abnehmer - Anlaß geben können, vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG abzusehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1986, 368; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1). - BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf …
Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89
Diese Begründung unterliegt schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil die vom Landgericht bejahten Voraussetzungen des § 31 BtMG - hier hinsichtlich mehrerer Lieferanten und Abnehmer - Anlaß geben können, vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG abzusehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1986, 368;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
- BGH, 06.06.1989 - 1 StR 270/89
Rückverweisung der Sache an das Landgericht
Die gehandelte Menge mit 24 g Heroingemisch bei einem Hydrochloridanteil von 10 % = 2,4 g war nicht so groß, daß schon deshalb eine Milderung des Strafrahmens ferngelegen hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 1989 - 1 StR 104/89).".