Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3162
BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89 (https://dejure.org/1989,3162)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 1 StR 104/89 (https://dejure.org/1989,3162)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 1 StR 104/89 (https://dejure.org/1989,3162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes - Regelbeispiel - Gewerbsmäßigkeit - Handeltreiben - Drogen - Rauschgift - Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89
    Diese Begründung unterliegt schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil die vom Landgericht bejahten Voraussetzungen des § 31 BtMG - hier hinsichtlich mehrerer Lieferanten und Abnehmer - Anlaß geben können, vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG abzusehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1986, 368; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89
    Diese Begründung unterliegt schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil die vom Landgericht bejahten Voraussetzungen des § 31 BtMG - hier hinsichtlich mehrerer Lieferanten und Abnehmer - Anlaß geben können, vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG abzusehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1986, 368; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 270/89

    Rückverweisung der Sache an das Landgericht

    Die gehandelte Menge mit 24 g Heroingemisch bei einem Hydrochloridanteil von 10 % = 2,4 g war nicht so groß, daß schon deshalb eine Milderung des Strafrahmens ferngelegen hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 1989 - 1 StR 104/89).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht